AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Segelsport Walensee ® einer Marke der finaut GmbH
1. Vertragsabschluss
Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, elektronischen, telefonischen oder mündlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen (Kunde) und finaut GmbH ein Vertrag zustande.
2. Preise
Änderungen von publizierten Preisen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Zahlung
Ungeachtet der Art des Vertrages, muss die Zahlung vor Beginn der Veranstaltung/Miete bei finaut GmbH eingetroffen sein.
4. Annullation und Umbuchungen
4.1 Bei Annullationen/Umbuchungen durch den Kunden kann finaut GmbH eine Gebühr von CHF 150.00 erheben.
4.2 Bei Leistungen, welche durch uns lediglich vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z.B. Chartergesellschaft, Segelschule, Schiffseigner, Hotels, Restaurants). Zusätzlich verrechnet finaut GmbH für die Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1.
4.3 Annullationsbedingungen für Veranstaltungen, welche von uns durchgeführt werden:
Bei einem Rücktritt mehr als 16 Tage vor Beginn verrechnet finaut GmbH die Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1.
Bei einem Rücktritt zwischen 4 und 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn betragen die Annullationskosten 50% des vereinbarten Preis.
Bei einem Rücktritt zwischen 0 und 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn betragen die Annullationkosten 100% des vereinbarten Preis.
Muss eine Veranstaltung/Miete vorzeitig abgebrochen werden, kann keine Rückerstattung gewährt werden.
4.4 Annullation durch finaut GmbH
Eine Annullation durch finaut GmbH, erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung/Miete. Eine kurzfristige Annullation durch finaut GmbH kann aufgrund unvorhersehbarer Mängel an Schiffen, Krankheit der Schiffsführer, höherer Gewalt, Unruhen, Streik sowie anderen Umständen wie z.B. Wetter oder fehlende Praxis des Kunden als Mieters oder Einschränkungen des Kunden oder der Mitreisenden erfolgen. Bei einer Annullation durch finaut GmbH erhalten Sie den bezahlten Preis zurück.
4.5 Bei Abbruch oder Annulation einer Veranstaltung/Miete durch finaut GmbH sind Vergütungen, Rückerstattungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der Kunde und die Mitreisenden verzichten ausdrücklich auf jegliche Ersatzansprüche.
5.Verspätung
Wenn Kunden nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung oder Reduktion des Preises gewährt werden.
6. Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen müssen zu Beginn der Veranstaltung/Miete angemeldet oder sofort danach schriftlich angezeigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Ort vom Skipper, dem Vercharterer oder andern betroffenen Dienstleistern eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung festhält.
7. Haftung der finaut GmbH
7.1 Bei durch uns vermittelten Leistungen
Bei Veranstaltungen Dritter sind wir lediglich Vermittler zwischen Ihnen und den in unserer Offerte/Bestätigung erwähnten Leistungsträgern, deren allgemeine Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil sind. Wir haben keinen Einfluss auf die Erfüllung dieser Unternehmen und haften weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen noch sonstigen Unregelmässigkeiten oder bei Verlust. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben und dass wir den Kunden bei einer gerechtfertigten Beschwerde unterstützen.
7.2 Bei Veranstaltungen durch finaut GmbH
Bei Veranstaltungen der finaut GmbH gelten die Haftungsbestimmungen gemäss diesen AGB. Die gesetzliche Haftung gilt subsidiär.
7.3 Haftungsausschluss
Jeder Kunde und Mitreisende beteiligt sich auf eigenes Risiko an einer Vertragsleistung der finaut GmbH. Der Kunde oder Mitreisende verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche; aus Personen- und/oder Sachschäden, gegenüber dem Schiffsführer, dem Schiffseigner, den anderen Mitseglern und finaut GmbH, selbst wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht.
8. Haftung des Kunden
Jeder Kunde, auch als Personengesamtheit, haftet für alle von ihm direkt oder indirekt verursachten Schäden soweit diese nicht durch eine Versicherung der finaut GmbH gedeckt sind. Der Kunde als Mieter von Schiffen ist für die Sicherheit an Bord des Schiffes verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich die Binnenschifffahrtsverordnung und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Er haftet für sämtliche Schäden aus der Nutzung der Mietsache gegenüber der Mannschaft, Mitreisenden, Dritten und finaut GmbH.
9. Übermittlungsfehler, technische Probleme
finaut GmbH haftet nicht für Schäden die entstehen durch fehlerhafte Datenübermittlung, Systemprobleme, oder andere technische Fehler und Probleme selbst wenn die Anlagen, Systeme oder Geräte von der Gesellschaft betrieben werden. Alle vom Kunden bestellten Leistungen sind gemäss Punkt 4 geschuldet. Der Kunde hat aus erwähnten Fehlern keinen Anspruch auf Schadenersatz.
10. Ausweise/Dokumente
Die zur Veranstaltung/Miete nötigen Ausweise und Dokumente sind im Original vorzuweisen. Genügen die Papiere den gesetzlichen Anforderungen nicht, kann der Kunde und die Mitreisenden von der Veranstaltung/Miete ausgeschlossen werden. Es bleibt der vereinbarte Gesamtpreis gemäss Punkt 4.3 geschuldet.
11. Vorschriften und Gebrauchsanweisung
Der Kunde und die Mitreisenden haben alle gesetzlichen Vorschriften, Gebrauchsanweisungen und Anweisungen des Personals der finaut GmbH, deren Beauftragten oder autorisierter Personen zu beflogen. Bei Widerhandlungen wird der Kunde oder Mitreisende von der Veranstaltung/Miete ausgeschlossen, es bleibt der Gesamtpreis gemäss Punkt 4.3 geschuldet.
Jeder Kunde und Mitreisende achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf oder auf Anweisung des Schiffsführers, des Veranstalters oder Vermieters Rettungsweste und Lifebelt.
Es dürfen nicht mehr Personen als zulässig bzw. vereinbart, sowie keine Tiere an Bord genommen werden.
12. Programmänderungen
Das Programm einer Veranstaltung/Vermietung kann Änderungen erfahren (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Leistungsträger oder wetterbedingt). finaut GmbH versucht in einem solchen Fall gleichwertige Ersatzleistungen anbieten zu können. Programmänderungen berechtigen zu keinen Preisminderungen oder Schadenersatzforderungen für z.B. Transportkosten, Lohnausfall oder weiteren Folgekosten.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Streitigkeiten beurteilen sich nach schweizerischem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen jeder Vereinbarung bedürfen der Schriftlichkeit. Gerichtsstand ist Chur/Schweiz.
14. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder unmöglich sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des ungültigen/unmöglichen Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
Chur im Januar 2019
Segelsport Walensee ®, finaut GmbH